Windkraftanlagen in der Gemeinde Ahrensbök

Kommunalpolitik

Das Thema Windkraft steht seit über 1 ½ Jahren regelmäßig auf der Tagesordnung im Ausschuss Planung und Umwelt. Die SPD Fraktion Ahrensbök  hat von Anfang die Bemü-hungen nach Errichtung von Windkraftanlagen unterstützt. Wir haben deshalb auch dafür gestimmt, dass insgesamt 4 Eignungsflächen auf dem Gebiet der Gemeinde ausgewiesen wurden. Bei zwei der genannten Flächen (Havekost und Cashagen) sind die Vorhaben mittlerweile am weitesten vorangetrieben worden. Doch warum gerade Windkraft?  

Die Errichtungen von Windkraftanlagen sollen helfen, den Ausstieg aus der Erzeugung elektrischer Energie durch Kernkraftwerke zu ermöglichen. Nicht erst das Unglück in Fukushima, sondern zahlreiche Störfälle in deutschen Kernkraftwerken sowie die nicht ge-lösten Probleme bei der Beseitigung der radioaktiven Abfälle der Kernkraftwerke waren die Gründe der Bundesregierung dafür, aus der Kernkraft als Lieferant elektrischer Energie auszusteigen. Da der Energiebedarf nach wie vor nicht geringer wird, sondern weiter wächst und die Errichtung konventioneller Gas- und Kohlekraftwerke wegen der Kohlendi-oxiderzeugung und der dadurch bedingten Klimaveränderung vertraglich ausgeschlossen worden sind, bleibt eigentlich nur der Rückgriff auf erneuerbare Energien. Wasserkraftwer-ke sind für unsere Region kein Thema, die Gezeitenkraftwerke sind gegenwärtig noch nicht umsetzbar und die Solarenergiegewinnung ermöglicht keine ausreichende Energie-versorgung. Somit bleibt für Schleswig-Holstein die Errichtung von Windkraftanlagen im Augenblick die effektivste Möglichkeit der Energieerzeugung mittels erneuerbaren Ener-gien.

Die Errichtungen von Windkraftanlagen unterliegen einem Regelwerk. Hierin ist u. a. fest-gelegt, dass  Mindestentfernungen zwischen den Windkraftanlagen und den Ortschaften bzw. zu Einzelhäusern eingehalten werden müssen. Die Einhaltung dieser Abstände sor-gen nach Meinung der Fachleute dafür, dass die Störwirkung der WKA auf die Bewohner in der Nachbarschaft die Grenzen der Zumutbarkeit nicht überschreitet.

Vergleichbar ist diese Situation z.B. mit der Planung von Straßen und mit der Errichtung von Schweineställen und Biogasanlagen in den Dörfern. Auch für diese Fälle sorgen Fest-legungen in den gesetzlichen Grundlagen dafür, die Belastungssituation der Menschen in der Nachbarschaft auf ein erträgliches Maß zu beschränken.

Wir haben Verständnis für die betroffenen Menschen, dass sie solche Anlagen in ihrer un-mittelbaren Nachbarschaft nicht haben wollen. Wir als Funktionsträger in den gemeindli-chen Gremien müssen aber um Nachsicht bitten, dass bei der Planung der Standorte für Windkraftanlagen in der Gemeinde Ahrensbök keine anderen und besonderen Kriterien für den Nachbarschaftsschutz gelten. Denn wenn wir andere Maßstäbe hier in der Gemeinde fordern, werden die Investoren und Planer gerichtlich gegen die hier geforderten Maßnah-men und somit gegen die Gemeinde Ahrensbök als die für die Bauleitplanung zuständige Behörde zur Wehr setzen. Und wir müssen keine prophetischen Fähigkeiten haben: die Wahrscheinlichkeit, dass uns die Verwaltungsgerichte unsere „Sonderbedingungen“ um die Ohren hauen werden, ist sehr groß.

Und abgesehen von den rechtlichen Rahmenbedingen ist es auch umweltpolitisch richtig, die Energiewende voranzubringen: Windkraft ist eine saubere Energie.