Berichte aus der Fraktion

Sitzung des Ausschusses Planung und Umwelt am 15.08.2013

(Bericht von: Johann Rademacher)

Es war die erste Sitzung des Ausschusses nach der Kommunalwahl. Die SPD hat in dem Ausschuss Kurt Doeringer und Johann Rademacher entsendet. Für die CDU sind Kurt Wilcken, Ines Bachot und Jörg Bartsch vertreten und von der FWG Jens von Levern und Isabell Heine . Den Vorsitz im Ausschuss hat Kurt Wilcken.
Im Mittelpunkt der Tagesordnung stand der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes (Neubau Sky Markt auf dem Gelände der Globus Werke) und die Aufstellung eines gemeindlichen Lärmaktionsplanes zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.
Doch bevor diese Punkte behandelt werden konnten, gab es eine längere Diskussion über die Behandlung des Protokolls aus der Sitzung vom 21.03.2013.
Den Mitgliedern lag ein Protokoll vor, welches nicht vom letzten Ausschussvorsitzenden unterzeichnet war, weil eine von ihm wörtlich gemachte Aussage nicht im Protokoll enthalten war. Eine schriftliche Ergänzung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, wurde nicht vorgelegt. Der Verteter der FWG verlangte deshalb, das Protokoll nicht zu verabschieden. Würden wir dem nicht folgen und das Protokoll verabschieden, wäre das eine Rechtsbeugung. Das sahen die Vertreter der CDU und der SPD nicht so, deshalb wurde das Protokoll auch in der vorliegenden Form angenommen. Die Vertreter der FWG stimmten dagegen.
Dem Ausschuss lag ein Beschlussvorschlag vor, in dem das Vorhaben zur Bebauung des Geländes der Globus Werke (alte Gebäude) beschrieben war. Der Sky Markt möchte auf dem Gelände einen neuen vergrößerten Markt ansiedeln. In dem jetzt genutzten Markt sollen Einzelhandelsgeschäft entstehen. Nach umfassender Diskussion stimmte der Ausschuss dem Vorhaben zu.
Bei dem Tagesordnungspunkt Lärm geht es um eine Vorgabe der EU. Diese sieht vor, dass in den Kommunen ein Lärmaktionsplan auf der Grundlage des Bundesimmissionsgesetzes erstellt werden muss. Für die Gemeinde Ahrensbök bedeutet dies, das sich ein ca. 1,34 km langer Abschnitt der Bundestrasse B 432 zwischen der Kreisgrenze Segeberg/Ostholstein und an der Einmündung der in Richtung Pronsdorf führenden Landesstrasse L69 als relevanter Lärmbelastungsbereich im Sinne der EU-Richtlinie darstellt. In dem Bereich liegen Grundstücke und Wohngebäude. Betroffen sind davon 9 Personen, die hier leben. Die nach der EU Vorschrift ermittelte Belastung für die betroffenen Menschen löst allerdings keinen gesetzlichen Anspruch auf Lärmminderung und damit Lärmschutzeinrichtungen aus. Leider ist dies keine zufriedenstellende Erkenntnis. Gut ist sicherlich, dass das Thema überhaupt einmal angestoßen worden ist, die SPD-Fraktion bleibt an dem Thema dran. Der Ausschuss stimmte der entsprechenden Vorlage der Verwaltung zu.
Johann Rademacher, 19.08.2013